Das Bildungswesen veröffentlichte am 12. Mai offiziell die „Leitlinien für allgemeine KI-Bildung in der Grundschule und Sekundarschule (Ausgabe 2025)“ sowie die „Leitlinien für die Nutzung generativer KI von Schülerinnen und Schülern (Ausgabe 2025)“, kurz „Nutzungsleitlinien“. Ziel dieser Leitlinien ist es, den wissenschaftlichen und normierten Einsatz von KI in der gesamten Bildungsstufe voranzutreiben.
In den „Nutzungsleitlinien“ wird ausdrücklich verboten, dass Schüler Inhalte, die durch künstliche Intelligenz generiert wurden, unverändert als Hausaufgaben oder Prüfungsantworten verwenden, und es werden Einschränkungen für den übermäßigen Gebrauch von KI bei kreativen Aufgaben vorgesehen. Dies soll dazu dienen, am Ursprung her zu verhindern, dass Schüler sich zu sehr auf künstliche Intelligenzen verlassen und dadurch ihre Fähigkeit zur eigenständigen Denkarbeit schwächt.
Quellenhinweis: Das Bild wurde mit KI generiert, der Lizenzdienstleister ist Midjourney.
Verantwortliche des Unterrichtsrates für Grundlagenbildung des Bildungsministeriums erklärten, dass die neuen Vorschriften je nach dem Alter der Schüler schrittweise vorgehen: In der Grundschule sollen Schüler unter der Anleitung von Lehrkräften und Eltern angemessen mit AI arbeiten, um einen unangemessenen Gebrauch zu vermeiden, der das Wissen und die Denkentwicklung beeinträchtigen könnte. In der Sekundarstufe I sollen Schüler lernen, die Logik von generierten Inhalten zu analysieren und die Inhalte mit anderen Methoden zu validieren. In der Sekundarstufe II können Schüler diese Inhalte mit technischen Prinzipien untersuchen und lernen, die gesellschaftlichen Auswirkungen der AI-Ergebnisse selbstständig zu bewerten.
Die „Nutzungsleitlinien“ betonen auch die Verantwortung der Lehrkräfte. Sie fordern, dass in der Unterrichtspraxis kritische Denkfähigkeiten trainiert werden und dass Schüler lernen, logische Defizite, Wertneigungen und kulturelle Vorurteile in von AI generierten Texten zu analysieren, um eine skeptische Haltung gegenüber den Technologieergebnissen zu entwickeln und die Fähigkeit zur Urteilsfähigkeit zu stärken.
Auf dem Gebiet der Daten Sicherheit fordern die „Nutzungsleitlinien“ ein umfassendes Sicherheitskonzept. Es ist strikt verboten, sensiblen Datentypen wie Prüfungsaufgaben oder persönliche Identitätsinformationen in der KI-Verwendung einzugeben. Schulen müssen ein „Weißeliste-System“ für AI-Tools einführen, das nur solche Tools zulässt, die den Bildungsanforderungen entsprechen und datensicherheitskonform sind. Die Bildungsbehörden werden den Datenschutzprozesse der Technologielieferanten kontinuierlich überprüfen, um sicherzustellen, dass sie gesetzlich korrekt sind.