Am 28. August wurde der Entwurf eines Hochschulgesetzgebungsgesetzes dem Ständigen Ausschuss des 14. Nationalen Volkskongresses zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf sieht für Akademiker, die sich akademischer Unehrlichkeit schuldig gemacht haben, wie z.B. die widerrechtliche Verwendung oder die Nachahmung der Identität anderer Personen, die Verwendung von künstlicher Intelligenz zum Verfassen von Abschlussarbeiten oder die rechtswidrige Verleihung von akademischen Graden durch die Hochschule, entsprechende rechtliche Konsequenzen vor. Konkret heißt es, dass Hochschulen bereits verliehene akademische Grade widerrufen können, wenn im Zuge des Erwerbs des Grades akademische Unehrlichkeit wie Plagiate, Fälschungen, Datenmanipulationen, die Verwendung von KI zum Verfassen von Arbeiten oder die rechtswidrige Aneignung von akademischen Graden durch die Verwendung gestohlener oder fremder Identitäten vorliegt. Nach Prüfung durch den Akademischen Prüfungsausschuss kann die Hochschule den Grad widerrufen.
Der Entwurf zieht eine klare rechtliche Grenze für akademische Unehrlichkeit und sieht Sanktionen vor. Dies unterstreicht den entschlossenen Kampf gegen akademische Unehrlichkeit. Dies ist von großer Bedeutung, um Studierende zu einem ehrlichen Studium und dem Erwerb von akademischen Graden zu motivieren und die Fairness und Gerechtigkeit im Hochschulwesen zu gewährleisten.